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26. April 2024

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Die Annäherung der Gleichheit plus längerfristige Planbarkeit

Die Annäherung der Gleichheit plus längerfristige Planbarkeit© Bilderbox.com

Regierung beschließt bei Umsatzersatz für Handel verfassungsrechtskonforme Staffelung. WKÖ und ÖHV zufrieden, WKS fordert weitere Angleichung an Gastro und Hotellerie. Parallel weitet Regierung Fixkostenzuschuss II aus.

(Christian Czaak) Die Empörung über die massiv ungleichen Umsatzersatzhöhen zwischen Hotellerie und Gastrobranche mit 80 Prozent und Handelsbetrieben mit mehrheitlich nur 20 bis maximal 40 Prozent bzw. 60 Prozent nur für Betriebe mit verderblicher Ware war groß. Handelsverband (ÖHV), Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und viele kleine Einzelhändler und Familienbetriebe kritisierten die ihrer Meinung nach verfassungsrechtlich und vor allem moralisch wie wirtschaftspolitisch angreifbare Ungleichbehandlung.

Rohaufschlag, Saisonalität, Umsatz und Ertrag sowie Aufholkäufe
Jetzt hat die Bunderegierung bei den Umsatzverlustausgleichen für die komplett zugesperrten Händler eingelenkt und eine „verfassungsrechtlich gebotene Staffelung“ definiert. Für Handelsunternehmen gibt es nun abhängig von Rohaufschlag, Saisonalität bzw. Verderblichkeit der Ware, Relation Umsatz:Ertrag und mögliche Aufholkäufe eine Umsatzentschädigung von 20 bis 60 Prozent.

Umfangreiche Ausweitung bei Fixkostenzuschuss II
Parallel gestartet ist nun auch der Fixkostenzuschuss II – von der Regierung umfangreich ausgeweitet bereits ab einem Umsatzausfall von 30 Prozent und nun zudem mit Einrechnung von AfA, fiktiver Afa für bewegliche Wirtschaftsgüter über sogenannte frustrierte Aufwendungen oder Personal für den Erhalt des Mindestbetriebes bis hin zur gänzlichen Übernahme von Leasingraten. Auch die EU hat nun ihren Sanktus erteilt und damit nahezu alle Forderungen von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erfüllt. Laufzeit ist nun von September 2020 bis Juni 2021.

Wirtschaftskammer Salzburg fordert weitere Annäherung an Gastro und Hotellerie
„Der österreichische Handel ist sehr vielfältig und daher ist die Differenzierung nachvollziehbar", so Rainer Trefelik von der Bundessparte Handel der WKÖ zur neuen Staffelung beim Umsatzersatz. Viele Einzelhändler sehen allerdings immer noch eine Ungleichheit zwischen 80 Prozent plus Abholverkauf bei Gastro bzw. 80 Prozent plus offen für Geschäftsreisende bei Hotellerie versus durchschnittlich 40 Prozent „plus“ komplett zu bei Einzelhandel. „20, 40 oder 60 Prozent an Entschädigungssätzen stellen keine Gleichbehandlung der Branchen dar“, mahnt auch Peter Buchmüller, Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg (WKS). Trefelik fordert zudem auch eine Lösung für indirekt betroffene Betriebe und Zulieferer wie den Großhandel.

Warenabholungen auch direkt vor Handelsgeschäften
Eine zentrale Botschaft der Wirtschaftsvertreter betrifft zudem den Online-Handel. „Tätigen Sie Ihre Einkäufe bei den Online-Angeboten der Händler ihres Vertrauens in Österreich, regional einkaufen geht auch digital“, so der Apell der Handelsvertreter. Im Kontext mit dem Thema Wertschöpfung und der wirtschaftlichen Bedrohung durch die amerikanischen Imperialisten wie Amazon & Co. unterstützt nun die Wiener Wirtschaftskammer die Forderung vom Handelsverband für eine Erlaubnis von Warenabholungen direkt vor den Geschäften – also zumindest hier Gleichheit mit dem „Ab Hof-Verkauf“ der Gastronomie.

Wirtschaftskammer Wien unterstützt die auch epidemiologisch sinnvolle Forderung
„Das würde unsere Händler mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft unterstützen und den Umsatzabfluss zu Onlineplattformen aus Drittstaaten deutlich verringern", betont Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. Und Walter Ruck, Präsident der Wiener Wirtschaftskammer (WKW) unterstützt diese Forderung nun. „Auch epidemiologisch wäre eine Erlaubnis für die Warenabholung vor den Geschäften sinnvoll. Dadurch verteilen sich im Weihnachtsgeschäft die Kundenströme besser und die Vorbestellungen schaffen Planbarkeit bei den Händlern", so Will.

Wirtschaftskammer Salzburg fordert rasche Zahlungen auch für Handel
„Eine Selbstabholung analog wie in der Gastronomie muss auch im Handel möglich sein“, fordert auch Peter Buchmüller von der Wirtschaftskammer Salzburg das sogenannte Click & Collect-Modell. „Vor allem müssen jedoch die Entschädigungen schnell fließen. Ein monatelanges Warten auf die Gelder ist für die Betriebe unzumutbar und ruinös“, unterstreicht Buchmüller. „Jetzt geht es für viele Betriebe um die Existenz.“

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 26.11.2020