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29. März 2024

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Bundesregierung verlängert Härtefallfond

Bundesregierung verlängert Härtefallfond© WKO Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer

Wirtschaftskammer erreicht Verlängerung der Unterstützung für besonders betroffene Kleinstunternehmen. Härtefall-Fond läuft nun bis zu zwölf Monate. Zudem wird operative Antragsstellung für alle Hilfen erleichtert.

(red/czaak) Die Corona-Pandemie stellt Österreichs Betriebe auch weiterhin vor enorme Herausforderungen, die Unsicherheiten sind unverändert groß. Sicherheitsnetze und Hilfsmaßnahmen für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten daher weiterhin zielgerichtet und effizient, aber auch flexibel anwendbar sein.

„Die Krisenbewältigung wird das Land noch länger beschäftigen und deswegen hat die Österreichische Bundesregierung nun weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden durch Covid-19 fixiert und damit eine Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt“, so Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreichs, zum Regierungsentscheid bezüglich der Verlängerung des Härtefonds auf zwölf Monate.

"Once-Only-Prinzip" sorgt für bürokratische Entlastung
Parallel zur Verlängerung hat der Ministerrat mit dem sogenannten "Once-Only-Prinzip" einen weiteren von der Wirtschaft eingeforderten wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung gesetzt: Unternehmen müssen Daten und Informationen, die sie der öffentlichen Hand übermittelt haben, nur mehr einmal bereitstellen. Dadurch sollen ab sofort mühsame Mehrfacheingaben entfallen und Betrieben Zeit wie Ressourcen erspart werden.

Förderzeitraum beim Härtefall-Fonds verdoppelt
Beim Härtefonds selbst war bisher eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich, die aus dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 ausgewählt werden konnte. Hier hat die Wirtschaftskammer nun erreicht, dass für doppelt so viele Monate Unterstützung gewährleistet wird. Es kann für bis zu 12 Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden.

Weitere Verbesserungen
Auch der NPO-Fonds und der Künstlerfonds der Sozialversicherung wurden entsprechend verlängert. Das schaffe Planbarkeit und ist eine zusätzliche Stütze in dieser so herausfordernden Zeit. „Wir werden uns weiterhin bei der Bundesregierung für möglichst zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für die rot-weiß-roten Betriebe einsetzen“, betonen Mahrer und Karl-Heinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Über halbe Milliarde Euro an Hilfsgeldern primär für EPU und KMU
Angaben zufolge wurde bisher in der Phase 1 (Anm. ab Ende März) und der ebenso auf Betreiben der WKÖ verbesserten Phase 2 rund 530 Millionen Euro an knapp 195.000 Personen ausbezahlt. In den zuletzt abgelaufenen Betrachtungszeiträumen wurden im Schnitt jeweils rund 1.200 Euro ausbezahlt. „Hauptzielgruppe sind Einpersonenunternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe, die allesamt mit großen Sorgen in Herbst und Winter blicken. Deshalb müssen wir weiterhin auf dieses bewährte Hilfsinstrument setzen“, unterstreicht Kopf.

Verbesserte Rahmenbedingungen auch bei Fixkostenzuschuss
Ebenfalls gelungen aus Sicht der Kammer und ihrer Mitgliedsbetriebe ist die bereits zuvor erfolgte Verbesserung beim Fixkostenzuschuss. Hier werden in der Phase 2 die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit gefördert, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent angefallen sind. Zuschüsse gibt es für bis zu sechs zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. Juni 2020 bis 15. März 2021.

Sorgfältige Erarbeitung der Förderkriterien
„Die Bundesregierung hat die Förderkriterien sorgfältig und umfassend erarbeitet. Es ist gelungen, eine breit angelegte Lösung zu finden, sodass möglichst viele Betriebe quer durch alle Branchen profitieren“, freut sich Harald Mahrer als Interessensvertreter der Österreichischen Unternehmen.

Die erste Tranche über 50 Prozent kann schon beantragt werden, dafür sind Umsatzausfall und Fixkosten bestmöglich zu schätzen. Die zweite Tranche startet ab 16. Dezember 2020, dafür braucht es dann qualifizierte Daten aus dem Rechnungswesen.

Ausweitung der Kostensegmente
In der Phase 2 wird der Zuschuss schon ab 30 Prozent (Anm. statt bisher 40 Prozent) Umsatzausfall gewährt und kann bis zu 100 Prozent betragen. Die Definition der Fixkosten wird etwa um AfA und sogenannte frustrierte Aufwendungen ergänzt. Auch Leasingraten werden übernommen, inklusive Finanzierungsleasing. „Für die Wirtschaftskammer hat oberste Priorität, dass die Corona-Hilfen der Bundesregierung möglichst zielgerichtet dort ankommen, wo sie jetzt dringend gebraucht werden: nämlich in den Betrieben“, hält Mahrer abschließend fest.

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 09.10.2020