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20. April 2024

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Neues Förderprogramm für regionale StartUps

Neues Förderprogramm für regionale StartUps© Bilderbox.com

Förderprogramm "Gründung am Land" mit Beträgen von bis zu 50.000 Euro geht in dritte Runde.

Das Wirtschaftsministerium und das Landwirtschaftsministerium setzen gemeinsam mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) einen nächsten Schritt zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen im ländlichen Raum: Geschäftsideen, die im Einklang mit dem Regionalkonzept stehen, werden mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Einreichfrist begann am 4. September und endet am 13. Oktober 2017.
Der Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung und Weiterentwicklung von bevorzugt technisch-innovativen Investitionsvorhaben, die im Einklang mit dem jeweiligen Regionalkonzept stehen müssen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Das Programm ist ein wichtiger Baustein der österreichischen Gründerlandstrategie. Bis 2020 sollen dadurch 50.000 Neugründungen und 100.000 neue Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden.
„Es gilt den Unternehmergeist und das Innovationspotential im ländlichen Raum weiter zu stärken. Denn nur Wachstum und Arbeitsplätze sichern lebendige Regionen nachhaltig. Aus diesem Grund stehen heuer insgesamt 1,65 Millionen Euro für das Förderprogramm ‚Gründung am Land’ zu Verfügung“, so Wirtschaftsminister Harald Mahrer. „Bereits in den ersten beiden Runden konnten wir außergewöhnliche Projekte fördern. Um regionale Innovationsstandorte voranzubringen, setzen wir weiterhin auf die Kreativität, den Erfindergeist und die Innovationskraft der Menschen vor Ort“, betont Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.
 
Neugründungen oder junge Unternehmen
„Unser Förderprogramm unterstützt vielversprechende Projekte in der Gründungsphase und bestehende Unternehmen der Region, die höchstens fünf Jahre alt sind. Ziel der Förderung ist es, mithilfe des Potentials junger Unternehmen regional-spezifische Probleme zu adressieren. Wie erfolgreich dieser Weg ist, zeigten bereits die ausgewählten Projekte der ersten beiden Ausschreibungsrunden“, erläutert die aws Geschäftsführung Bernhard Sagmeister und Edeltraud Stiftinger.
In den ersten beiden Runden von „Gründung am Land" haben sich rund 125 Unternehmen beworben. Eine Expertenjury hat dann die besten 32 Projekte ausgewählt. Die Palette der Projekte reichte von innovativen Handwerksclustern, neu beschichteten Holzplatten, der Aufbau von Online-Plattformen im Tourismusbereich bzw. bei der Vermarktung von regionalen Produkten von Kleinstproduzenten bis hin zur Entwicklung einer mobilen Stahl-Schrott-Zerkleinerungsanlagen.
Gefördert werden vorrangig materielle und immaterielle Investitionskosten: Zu den materiellen Investitionskosten zählen dabei Kosten für Errichtung, Erwerb, Leasing, Modernisierung von unbeweglichen Anlagevermögen genauso wie Kosten für Neukauf oder Leasing von Maschinen und Anlagen. Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Computersoftware, Patenten und Lizenzen sowie Copyrights und Marken sind Beispiele für immaterielle Investitionskosten. Sämtliche Kosten, außer jenen für Beratungen, müssen aktivierbar sein.
 
Einreichungen bis 13. Oktober möglich
Der Call „Gründung am Land" startete am 4. September 2017 und endet am 13. Oktober 2017, um 12:00 Uhr. Einreichungen können ausschließlich online über den aws Fördermanager erfolgen. Pro ausgewähltem Unternehmen ist eine maximale Förderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) von 50.000 Euro – bei maximal 55 Prozent der förderbaren Kosten – vorgesehen. Der Projektzeitraum beträgt typischerweise 12 Monate. Die Auszahlung erfolgt in einer Tranche anhand eines Projektkonzeptes nach der Beendigung des Vorhabens.
Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten dienen. Wesentliche Beurteilungskriterien sind der Innovationsgrad (neu in der Region), Möglichkeiten zur Absicherung des geistigen Eigentums aus dem Gründungsvorhaben bzw. die wahrscheinliche Kommerzialisierbarkeit.

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red/cc, Economy Ausgabe Webartikel, 15.09.2017